Teilzeit
Wir suchen zum 01.01.2027 eine Hygienefachkraft gemäß den Anforderungen der Brandenburgischen Pflegehygieneverordnung (BrbgPflegeHygV) in Teilzeit.
• Unternehmen mit Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven
• Flache Hierarchien
• Faire Vergütung nach Reformtarifvertrag des DRK
• 30 Tage Erholungsurlaub
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Tätigkeiten
1. Hygienemanagement
• Mitwirkung bei der Erstellung, Aktualisierung und Implementierung des Hygieneplans.
• Entwicklung und Fortschreibung hygienerelevanter Standards, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen.
• Überwachung der Einhaltung hygienischer Anforderungen in allen Bereichen der Einrichtung.
• Durchführung regelmäßiger Hygienebegehungen und Dokumentation der Ergebnisse.
• Beratung der Einrichtungsleitung in allen Fragen der Hygiene und Infektionsprävention.
2. Infektionsprävention
• Erfassung, Analyse und Bewertung von Infektionsereignissen und Ausbruchsgeschehen.
• Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen und übertragbarer Krankheiten.
• Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Infektionskontrolle.
• Überwachung hygienischer Maßnahmen bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit multiresistenten Erregern oder anderen übertragbaren Erkrankungen.
3. Schulung und Beratung
• Planung, Organisation und Durchführung von Hygieneschulungen für Mitarbeitende.
• Einweisung neuer Mitarbeitender in hygienerelevante Regelungen.
• Fachliche Beratung von Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen zu Hygienefragen.
• Förderung des Hygienebewusstseins innerhalb der Einrichtung.
4. Überwachung und Qualitätssicherung
• Durchführung von Hygienekontrollen und Audits.
• Mitwirkung bei internen Qualitätsmanagementmaßnahmen.
• Auswertung hygienerelevanter Kennzahlen.
• Erstellung von Berichten für die Einrichtungsleitung.
• Vorbereitung und Begleitung behördlicher Begehungen und Prüfungen.
5. Zusammenarbeit mit Behörden und externen Stellen
• Ansprechpartner für Gesundheitsämter und andere Aufsichtsbehörden in hygienischen Angelegenheiten.
• Mitwirkung bei Meldeverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz.
• Zusammenarbeit mit Laboren, Hygienikern und weiteren Fachstellen.
6. Medizinprodukte und Aufbereitung
• Beratung hinsichtlich hygienischer Anforderungen bei der Anwendung und Aufbereitung von Medizinprodukten.
• Überwachung der Einhaltung entsprechender Verfahrensanweisungen.
• Mitwirkung bei der Risikobewertung hygienerelevanter Prozesse.
7. Befugnisse
• Durchführung von Hygienebegehungen in allen Bereichen der Einrichtung.
• Einsicht in hygienerelevante Dokumentationen.
• Empfehlung und Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen bei festgestellten Hygienemängeln
Qualifikationen
• Abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf.
• Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Hygienefachkraft bzw. zur Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention oder eine nach den geltenden landesrechtlichen Vorgaben anerkannte Qualifikation.
Anforderungen