Wir suchen eine/-n
Ehrenamtliche/-r Konventionsbeauftragte/-r (m/w/d)
zur Unterstützung unseres Teams.
Ab sofort

Wir suchen für unseren Kreisverband zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit als ehrenamtliche/-n Konventionsbeauftragte/-n (m/w/d).
Was sind Konventionsbeauftragte?
Konventionsbeauftragte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) setzen sich ehrenamtlich für die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ein. Die Bezeichnung der „Konventionsbeauftragten“ ist auf ihren Auftrag zur Verbreitung der Genfer Konventionen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle, die die wichtigsten Regeln des humanitären Völkerrechts enthalten, zurückzuführen. Die Arbeit der DRK-Konventionsbeauftragten stellt in Deutschland eine einzigartige Möglichkeit dar, sich für das humanitäre Völkerrecht und eine humanitäre Ethik einzusetzen.
Wir bieten Ihnen:
Gemäß der föderalen Struktur des DRK hat jede Verbandsebene eine eigene Verantwortlichkeit für die Verbreitungsarbeit. Neben den hauptamtlich Beschäftigten sind es insbesondere die ehrenamtlich tätigen Konventionsbeauftragten, die sich in den einzelnen Verbandsgliederungen für die Verbreitungsarbeit einsetzen. Das Konventionsbeauftragtensystem ist wie unser Verband aufgebaut. Neben den Bundeskonventionsbeauftragten und den Konventionsbeauftragten der Landesverbände gibt es mehrere hundert Kreis- und Bezirkskonventionsbeauftragte.
Ihre Aufgaben:
Die Verbreitungsarbeit kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: zum einen durch Vorträge an Schulen und Bildungseinrichtungen, in Vereinen sowie gegenüber dem Personal, das im Konfliktfall besondere Verantwortung trägt (z. B. medizinische Fachkräfte). Zum anderen besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen zu organisieren, Publikationen zu erstellen oder Öffentlichkeitsarbeit (z. B. durch Gespräche mit der Lokalpresse) zu leisten. Darüber hinaus leisten Konventionsbeauftragte Verbreitungsarbeit durch die Unterrichtung von Personen, Rotkreuz-Mitgliedern, -Mitarbeitern sowie durch die Verbreitung von Informationsmaterialien. Die Kreiskonventionsbeauftragten beraten die Gremien ihres jeweiligen Verbandes und sorgen dafür, dass die Rotkreuz-Mitglieder und die allgemeine Bevölkerung mit dem humanitären Völkerrecht und den Grundsätzen und Idealen der Bewegung vertraut sind.
Ihr Profil:
Grundsätzlich sind alle Personen, die sich für das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze der Rotkreuz-Bewegung interessieren, geeignet, Konventionsbeauftragte zu werden. Eine juristische Qualifikation sowie pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten in der Erwachsenenbildung sind von Vorteil, allerdings keine Pflicht. Wichtig ist, dass die Personen solide Kenntnisse über die Grundlagen der Bewegung haben, sich mit den Grundsätzen identifizieren und bereit sind, sich ggf. in neue Themen einzuarbeiten. Die Konventionsbeauftragten erhalten Weiterbildungen, Unterstützung durch die Landeskonventionsbeauftragte und umfassende Materialien / Handbücher zur Verbreitungsarbeit.
Sie haben Interesse?
Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit stehen Ihnen die Landeskonventionsbeauftragten oder der Ehrenamtskoordinator als Ansprechpersonen gerne zur Verfügung. Eine aktuelle Übersicht über die von den Landesverbänden ernannten Landeskonventionsbeauftragten ist unter der Rubrik „Verbreitungsarbeit“ auf www.drk.de verfügbar.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.