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Helfen Sie mit!

Fahrpersonal zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen (w/m/d)

Der DRK-Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V. ist mit fast 1800 ehrenamtlichen und nahezu 850 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Wohlfahrtsverbände und die größte Hilfsorganisation in der Region.

Seit November 2018 sind wir für die Beförderung von körperlich oder geistig behinderten/eingeschränkten Menschen zuständig. Unsere Aufgabe ist es, die Fahrgäste morgens Zuhause abzuholen und zu den entsprechenden AWO-Werkstätten zu befördern und mittags/nachmittags wieder abzuholen und nach Hause zu fahren.

Wenn auch Sie sich hauptamtlich für hilfebedürftige Menschen engagieren möchten, ist das genau der richtige Job für Sie. Werden Sie Teil unseres DRK-Fahrdienst-Teams.

Ihre Aufgaben

  • Sie holen unsere Fahrgäste morgens Zuhause ab und befördern sie zu den jeweiligen AWO-Werkstätten
  • Nachmittags holen Sie unsere Fahrgäste an den AWO-Werkstätten wieder ab und fahren sie zurück nach Hause
  • Sie verantworten die Fahrzeugreinigung und -pflege

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind (mindestens seit 2 Jahren)
  • einen Personenbeförderungsschein haben oder die Bereitschaft besitzen diesen zu erwerben (Sie erhalten einen Zuschuss)
  • keine arbeitsrelevanten Eintragungen in Ihrem Führungszeugnis haben
  • eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung haben oder die Bereitschaft besitzen einen Kurs zu absolvieren
  • Freude daran haben, anderen Menschen zu helfen
  • körperlich belastbar sind und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit haben
  • gute Deutschkenntnisse besitzen
  • pünktlich und engagiert sind und eine hohe Kundenorientierung haben
  • zuverlässig, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten

Unser Angebot an Sie:

  • Vergütung nach dem Mindestlohngesetz (aktuell 12,41 €/Std.)
  • Steuer- und sozialversicherungsplichtige Beschäftigung
  • Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz
  • Vergütung der Arbeitszeit ab eigener Wohnung bis zum Zurückkehren in Ihre Wohnung
  • Arbeitszeiten entsprechend der zugewiesenen Beförderungstour
  • Nutzung eines DRK-Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung ab/bis eigener Wohnung
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